Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Nautilus Treppen GmbH & Co. KG (Stand 02.Februar 2018)

Allgemeines/Geltung

Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Kunden (nachfolgend „Kunde“ oder „Käufer“ genannt) über die von uns angebotenen Leistungen/Waren schließen.

Geschäftsbedingungen des Kunden/Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprochen haben. Selbst wenn der Verkäufer auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

Unser Verkaufspersonal ist nicht berechtigt, mündliche Vereinbarungen mit dem Kunden im Zusammenhang mit dem Vertrag zu treffen, die von dem Bestellformular oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen.

Angebote, Preise

Unsere Angebote – insbesondere in Prospekten, Anzeigen und anderem Werbematerial – sind bis zu der durch uns zu erfolgenden schriftlichen Auftragsbestätigung freibleibend und unverbindlich. Angaben in Angebot oder Zeichnungen gelten nur näherungsweise, wenn sie nicht ausdrücklich als bindend bezeichnet werden. Wir behalten uns vor, im Rahmen der allgemeinen technischen Entwicklung zwingend notwendige Änderungen vorzunehmen.

An unseren Angebots- und technischen Unterlagen, Abbildungen etc. behalten wir uns alle Eigentums- und Urheberrechte vor. Der Käufer darf diese Unterlagen, Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung des Verkäufers weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen.

Liegen zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und dem Leistungszeitpunkt mehr als vier Monate, so sind wir berechtigt, die Vertragspreise anzupassen, falls sich in der Zwischenzeit die Herstellungskosten verändert haben. Dies gilt auch bei etwaigen Lohnerhöhungen.

Der Kunde ist an eine von ihm unterzeichnete und von uns noch nicht angenommene Bestellung 14 Kalendertage nach Absendung gebunden. Wir sind berechtigt, das Angebot innerhalb dieser Frist anzunehmen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt, in dem unsere Annahme dem Kunden zugeht. Als Annahme gilt auch die Zusendung der bestellten Ware.

Treten wir vor Vertragsabschluss von dem Angebot zurück, so sind Schadenersatzansprüche des Kunden AG ausgeschlossen.

Kreditwürdigkeit

Bei Annahme des Auftrages wird die Kreditwürdigkeit vorausgesetzt. Der Verkäufer ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihm nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen des Verkäufers durch den Auftraggeber aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird.

Lieferzeit

Angegebene Fristen und Termine gelten nur näherungsweise, es sei denn, ein bestimmter Termin ist ausdrücklich schriftlich bindend benannt. Lieferfristen beginnen erst mit dem Tage unserer Auftragsbestätigung bzw. nachdem alle technischen und kaufmännischen Details endgültig abgeklärt sind und hierüber eine schriftliche Bestätigung von beiden Vertragsparteien vorliegt. Bei Eintritt unvorhergesehener Ereignisse (z.B. höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Arbeitseinstellung, Aussperrung, verspäteter Materialeingang bei uns oder bei unseren Unterlieferanten) verlängert sich die Leistungszeit um die Dauer des unvorhergesehenen Ereignisses. Schadenersatz oder Rücktritt vom Vertrag wegen dieses Verzuges ist ausgeschlossen, soweit uns nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachzuweisen sind.

Sollten wir einen vereinbarten Liefertermin nicht einhalten, so hat uns der Käufer eine angemessene Nachfrist zu setzen, die in keinem Fall zwei Wochen unterschreiten darf.

Zahlungen

Rechnungen und Angebote enthalten Preise einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit dies nicht ausdrücklich anders vermerkt ist. Zahlungen sind entsprechend der bei der Auftragserteilung vereinbarten Zahlungsweise zu Ieisten.

Abrechnung bzw. Rechnungslegung erfolgt gemäß Auftragsnettosumme zuzüglich der zum Zeitpunkt der Endabnahme unserer Leistung geltenden Mehrwertsteuer.

Zahlungen können nur in unseren Geschäftsräumen oder durch Überweisung auf ein von uns angegebenes Bankkonto erfolgen. Technisches Personal, Fahrer und Servicemitarbeiter im Außendienst sind nicht zum Inkasso berechtigt.

Das Zurückbehaltungsrecht und das Recht zur Aufrechnung mit anderen als unbestritten oder rechtskräftig erwirkten Forderungen ist ausgeschlossen. Der Kunde kann von ihm geschuldete Leistungen nur wegen berechtigter Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis zurückbehalten.

Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises für diese Ware vor. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts darf der Käufer die Ware (nachfolgend: „Vorbehaltsware“) nicht veräußern oder sonst über das Eigentum hieran verfügen.

Bei Zugriffen Dritter – insbesondere durch Gerichtsvollzieher – auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware heraus zu verlangen, sofern wir vom Vertrag zurückgetreten sind.

Gefahrenübergang, Abnahme

Werden die gelieferten Waren nach dem Vertrag nicht von uns selbst montiert, so geht die Gefahr mit Verlassen des Werkes (auch bei frachtfreier Lieferung) auf den Kunden über. Montieren wir die gelieferten Waren selbst, so geht die Gefahr mit erfolgtem Einbau, spätestens mit der Abnahme auf den Kunden über. Der Kunde ist verpflichtet, die Abnahme unverzüglich nach Montageende durchzuführen. Unterlässt er die Abnahme, so gilt sie 12 Werktage nach schriftlicher Mitteilung von der Fertigstellung, bzw. 6 Tage nach Montage als erfolgt. Auf Verlangen sind auch Teilleistungen abzunehmen.

Die baurechtliche Zulässigkeit der Treppenanlagen in Bezug auf die gewählte Treppenart, die Treppenmaße und die Treppenausführung ist vom Kunden/Käufer bauseits zu klären. Dies gilt sowohl für die baurechtlichen Ordnungsvorschriften, die einschlägigen DIN-Normen, wie auch andere öffentlich-rechtliche Sonderbauvorschriften, z.B. Versammlungsstätten-Verordnung, Arbeitsstätten-Richtlinien, etc. Der Auftraggeber ist stets verantwortlich für die öffentlich-rechtliche Abnahme der auf der Grundlage der freigegebenen Projektpläne erstellten Treppenanlage.

Haftung

Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere bei Verzug, Mängeln oder sonstigen Pflichtverletzungen), ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für unsere Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahrlässigkeit, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

Außervertragliche Arbeiten

Unsere Monteure sind nicht berechtigt, außervertragliche Arbeiten auszuführen. Eine Haftung gemäß §§ 278 ff., 831 ff. BGB ist demzufolge insoweit ausgeschlossen.

Gewährleistung

Wir übernehmen die Gewähr, dass unsere Leistung zur Zeit der Abnahme die vereinbarte Beschaffenheit hat und den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Ist die Beschaffenheit nicht vereinbart, so ist unsere Leistung zur Zeit der Abnahme frei von Sachmängeln, wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Werken der gleichen Art üblich ist und die der Auftraggeber nach der Art der Leistung erwarten kann.

Ist die gelieferte Ware mit einem Sachmangel behaftet, kann der Kunde von uns zunächst die Beseitigung des Mangels oder Lieferung von mangelfreier Ware verlangen. Ist jedoch der Kunde Unternehmer, können wir zwischen der Mängelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache wählen; diese Wahl kann durch Anzeige in Textform (auch per Telefax oder E-Mail) gegenüber dem Kunden innerhalb von drei Arbeitstagen nach Zugang der Benachrichtigung über den Mangel erfolgen. Wir können die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.

Für die Gewährleistungsfrist gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Mängelrügen sind unverzüglich nach Bekanntwerden der Mängel schriftlich an uns zu erheben. Uns ist Gelegenheit zu geben, den gerügten Mangel an Ort und Stelle zu besichtigen und gegebenenfalls nachzubessern. Ein Anspruch auf Gewährleistung besteht nicht, wenn Änderungs- oder Instandsetzungsarbeiten am bemängelten Gegenstand ohne unsere Zustimmung ausgeführt wurden.

Nur gegenüber Unternehmen gilt Folgendes: Der Kunde hat die Ware/Leistung unverzüglich nach Übersendung sorgfältig zu untersuchen. Die gelieferte Ware gilt als vom Kunden genehmigt, wenn ein Mangel uns nicht im Falle von offensichtlichen Mängeln innerhalb von 5 Werktagen nach Lieferung oder sonst innerhalb von 5 Werktagen nach Entdeckung des Mangels angezeigt wird.

Schadensersatz bei Nichterfüllung

Lässt der AG trotz Nachfristsetzung einen Auftrag nicht durchführen, so sind wir berechtigt, 20 Prozent des Nettoauftragswertes als pauschalierten Schadensersatz zu verlangen. Statt der Pauschalsumme können wir auch die bereits tatsächlich aufgewendeten Kosten (Verwaltungs-, Vorbehalte-, Lohn- und Materialkosten etc.) zuzüglich einer angemessenen Entschädigung für den entgangenen Gewinn fordern. Dem AG bleibt der konkrete Nachweis eines niedrigeren Schadens vorbehalten.

Montageablauf

Dem AG obliegt es, zur Klärung aller technischen Details einen Baustellentermin anzuberaumen, damit eine Koordination zwischen den Wünschen des Bauherrn bzw. Architekten und uns erfolgt. Auf ausdrücklichen Wunsch der Bauleitung wird gegen Kostenerstattung ein Techniker unseres Unternehmens ca. 8 Tage vor Montagebeginn die Situation auf der Baustelle überprüfen und die Bauleitung über eventuell durchzuführende Nacharbeiten informieren. Diese sind bis zum Montagebeginn durchzuführen.

Zeichnungen und Werkzeuge

Alle zur Ausführung von Bestellungen überlassenen Zeichnungen, Muster und Berechnungen bleiben unser Eigentum. Sie sind geheim zu halten und sind auf unsere Anforderung umgehend zurück zu geben.

Allgemeines

Alle mündlichen Abmachungen und Vereinbarungen gelten nur dann als
geschlossen, wenn sie schriftlich von uns bestätigt wurden. Die Nichtigkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.

Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Zeulenroda. Wir behalten uns vor, auch am Wohnsitz des Bestellers zu klagen. Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Die Beziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Allgemeines/Geltung

Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Kunden (nachfolgend „Kunde“ oder „Käufer“ genannt) über die von uns angebotenen Leistungen/Waren schließen.

Geschäftsbedingungen des Kunden/Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprochen haben. Selbst wenn der Verkäufer auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

Unser Verkaufspersonal ist nicht berechtigt, mündliche Vereinbarungen mit dem Kunden im Zusammenhang mit dem Vertrag zu treffen, die von dem Bestellformular oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen.

Angebote, Preise

Unsere Angebote – insbesondere in Prospekten, Anzeigen und anderem Werbematerial – sind bis zu der durch uns zu erfolgenden schriftlichen Auftragsbestätigung freibleibend und unverbindlich. Angaben in Angebot oder Zeichnungen gelten nur näherungsweise, wenn sie nicht ausdrücklich als bindend bezeichnet werden. Wir behalten uns vor, im Rahmen der allgemeinen technischen Entwicklung zwingend notwendige Änderungen vorzunehmen.

An unseren Angebots- und technischen Unterlagen, Abbildungen etc. behalten wir uns alle Eigentums- und Urheberrechte vor. Der Käufer darf diese Unterlagen, Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung des Verkäufers weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen.

Liegen zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und dem Leistungszeitpunkt mehr als vier Monate, so sind wir berechtigt, die Vertragspreise anzupassen, falls sich in der Zwischenzeit die Herstellungskosten verändert haben. Dies gilt auch bei etwaigen Lohnerhöhungen.

Der Kunde ist an eine von ihm unterzeichnete und von uns noch nicht angenommene Bestellung 14 Kalendertage nach Absendung gebunden. Wir sind berechtigt, das Angebot innerhalb dieser Frist anzunehmen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt, in dem unsere Annahme dem Kunden zugeht. Als Annahme gilt auch die Zusendung der bestellten Ware.

Treten wir vor Vertragsabschluss von dem Angebot zurück, so sind Schadenersatzansprüche des Kunden AG ausgeschlossen.

Kreditwürdigkeit

Bei Annahme des Auftrages wird die Kreditwürdigkeit vorausgesetzt. Der Verkäufer ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihm nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen des Verkäufers durch den Auftraggeber aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird.

Lieferzeit

Angegebene Fristen und Termine gelten nur näherungsweise, es sei denn, ein bestimmter Termin ist ausdrücklich schriftlich bindend benannt. Lieferfristen beginnen erst mit dem Tage unserer Auftragsbestätigung bzw. nachdem alle technischen und kaufmännischen Details endgültig abgeklärt sind und hierüber eine schriftliche Bestätigung von beiden Vertragsparteien vorliegt. Bei Eintritt unvorhergesehener Ereignisse (z.B. höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Arbeitseinstellung, Aussperrung, verspäteter Materialeingang bei uns oder bei unseren Unterlieferanten) verlängert sich die Leistungszeit um die Dauer des unvorhergesehenen Ereignisses. Schadenersatz oder Rücktritt vom Vertrag wegen dieses Verzuges ist ausgeschlossen, soweit uns nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachzuweisen sind.

Sollten wir einen vereinbarten Liefertermin nicht einhalten, so hat uns der Käufer eine angemessene Nachfrist zu setzen, die in keinem Fall zwei Wochen unterschreiten darf.

Zahlungen

Rechnungen und Angebote enthalten Preise einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit dies nicht ausdrücklich anders vermerkt ist. Zahlungen sind entsprechend der bei der Auftragserteilung vereinbarten Zahlungsweise zu Ieisten.

Abrechnung bzw. Rechnungslegung erfolgt gemäß Auftragsnettosumme zuzüglich der zum Zeitpunkt der Endabnahme unserer Leistung geltenden Mehrwertsteuer.

Zahlungen können nur in unseren Geschäftsräumen oder durch Überweisung auf ein von uns angegebenes Bankkonto erfolgen. Technisches Personal, Fahrer und Servicemitarbeiter im Außendienst sind nicht zum Inkasso berechtigt.

Das Zurückbehaltungsrecht und das Recht zur Aufrechnung mit anderen als unbestritten oder rechtskräftig erwirkten Forderungen ist ausgeschlossen. Der Kunde kann von ihm geschuldete Leistungen nur wegen berechtigter Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis zurückbehalten.

Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises für diese Ware vor. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts darf der Käufer die Ware (nachfolgend: „Vorbehaltsware“) nicht veräußern oder sonst über das Eigentum hieran verfügen.

Bei Zugriffen Dritter – insbesondere durch Gerichtsvollzieher – auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware heraus zu verlangen, sofern wir vom Vertrag zurückgetreten sind.

Gefahrenübergang, Abnahme

Werden die gelieferten Waren nach dem Vertrag nicht von uns selbst montiert, so geht die Gefahr mit Verlassen des Werkes (auch bei frachtfreier Lieferung) auf den Kunden über. Montieren wir die gelieferten Waren selbst, so geht die Gefahr mit erfolgtem Einbau, spätestens mit der Abnahme auf den Kunden über. Der Kunde ist verpflichtet, die Abnahme unverzüglich nach Montageende durchzuführen. Unterlässt er die Abnahme, so gilt sie 12 Werktage nach schriftlicher Mitteilung von der Fertigstellung, bzw. 6 Tage nach Montage als erfolgt. Auf Verlangen sind auch Teilleistungen abzunehmen.

Die baurechtliche Zulässigkeit der Treppenanlagen in Bezug auf die gewählte Treppenart, die Treppenmaße und die Treppenausführung ist vom Kunden/Käufer bauseits zu klären. Dies gilt sowohl für die baurechtlichen Ordnungsvorschriften, die einschlägigen DIN-Normen, wie auch andere öffentlich-rechtliche Sonderbauvorschriften, z.B. Versammlungsstätten-Verordnung, Arbeitsstätten-Richtlinien, etc. Der Auftraggeber ist stets verantwortlich für die öffentlich-rechtliche Abnahme der auf der Grundlage der freigegebenen Projektpläne erstellten Treppenanlage.

Haftung

Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere bei Verzug, Mängeln oder sonstigen Pflichtverletzungen), ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für unsere Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahrlässigkeit, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

Außervertragliche Arbeiten

Unsere Monteure sind nicht berechtigt, außervertragliche Arbeiten auszuführen. Eine Haftung gemäß §§ 278 ff., 831 ff. BGB ist demzufolge insoweit ausgeschlossen.

Gewährleistung

Wir übernehmen die Gewähr, dass unsere Leistung zur Zeit der Abnahme die vereinbarte Beschaffenheit hat und den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Ist die Beschaffenheit nicht vereinbart, so ist unsere Leistung zur Zeit der Abnahme frei von Sachmängeln, wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Werken der gleichen Art üblich ist und die der Auftraggeber nach der Art der Leistung erwarten kann.

Ist die gelieferte Ware mit einem Sachmangel behaftet, kann der Kunde von uns zunächst die Beseitigung des Mangels oder Lieferung von mangelfreier Ware verlangen. Ist jedoch der Kunde Unternehmer, können wir zwischen der Mängelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache wählen; diese Wahl kann durch Anzeige in Textform (auch per Telefax oder E-Mail) gegenüber dem Kunden innerhalb von drei Arbeitstagen nach Zugang der Benachrichtigung über den Mangel erfolgen. Wir können die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.

Für die Gewährleistungsfrist gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Mängelrügen sind unverzüglich nach Bekanntwerden der Mängel schriftlich an uns zu erheben. Uns ist Gelegenheit zu geben, den gerügten Mangel an Ort und Stelle zu besichtigen und gegebenenfalls nachzubessern. Ein Anspruch auf Gewährleistung besteht nicht, wenn Änderungs- oder Instandsetzungsarbeiten am bemängelten Gegenstand ohne unsere Zustimmung ausgeführt wurden.

Nur gegenüber Unternehmen gilt Folgendes: Der Kunde hat die Ware/Leistung unverzüglich nach Übersendung sorgfältig zu untersuchen. Die gelieferte Ware gilt als vom Kunden genehmigt, wenn ein Mangel uns nicht im Falle von offensichtlichen Mängeln innerhalb von 5 Werktagen nach Lieferung oder sonst innerhalb von 5 Werktagen nach Entdeckung des Mangels angezeigt wird.

Schadensersatz bei Nichterfüllung

Lässt der AG trotz Nachfristsetzung einen Auftrag nicht durchführen, so sind wir berechtigt, 20 Prozent des Nettoauftragswertes als pauschalierten Schadensersatz zu verlangen. Statt der Pauschalsumme können wir auch die bereits tatsächlich aufgewendeten Kosten (Verwaltungs-, Vorbehalte-, Lohn- und Materialkosten etc.) zuzüglich einer angemessenen Entschädigung für den entgangenen Gewinn fordern. Dem AG bleibt der konkrete Nachweis eines niedrigeren Schadens vorbehalten.

Montageablauf

Dem AG obliegt es, zur Klärung aller technischen Details einen Baustellentermin anzuberaumen, damit eine Koordination zwischen den Wünschen des Bauherrn bzw. Architekten und uns erfolgt. Auf ausdrücklichen Wunsch der Bauleitung wird gegen Kostenerstattung ein Techniker unseres Unternehmens ca. 8 Tage vor Montagebeginn die Situation auf der Baustelle überprüfen und die Bauleitung über eventuell durchzuführende Nacharbeiten informieren. Diese sind bis zum Montagebeginn durchzuführen.

Zeichnungen und Werkzeuge

Alle zur Ausführung von Bestellungen überlassenen Zeichnungen, Muster und Berechnungen bleiben unser Eigentum. Sie sind geheim zu halten und sind auf unsere Anforderung umgehend zurück zu geben.

Allgemeines

Alle mündlichen Abmachungen und Vereinbarungen gelten nur dann als
geschlossen, wenn sie schriftlich von uns bestätigt wurden. Die Nichtigkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.

Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Zeulenroda. Wir behalten uns vor, auch am Wohnsitz des Bestellers zu klagen. Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Die Beziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.